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Die Globalisierung fordert immer längere Transportwege und das Supply-Chain-Management immer enger getaktete Fristen. Transportrisiken sind oftmals nicht beeinflussbar. Je nach Transportweg und -entfernung wird das Gut mehrmals auf unterschiedliche Transportmittel umgeladen und auch zwischengelagert. Dies erhöht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl. In Deutschland räumen Diebe jährlich ca. 26.000 LKW aus und stehlen Güter im Wert von insgesamt 1,3 Milliarden Euro, wie Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft zeigen. Weitere ca. 900 Millionen kommen wegen fälliger Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen, Reparaturkosten sowie Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle hinzu.
Da die vorgeschriebene Haftung der befördernden Verkehrsträger meist zu gering ist, um den verursachten Schaden angemessen zu ersetzen, stellt die Transportversicherung hier den nötigen Schutz vor dem finanziellen Risiko dar. Nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Betriebe aus Industrie und Handel benötigen insoweit umfassenden Versicherungsschutz.
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind, beispielsweise ein Feuer im Zwischenlager, Transportmittelunfall, Höhere Gewalt (Eisregen, Glatteis, Unwetter), Beschädigung durch Nässe und Verderb oder Verlust und Diebstahl. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Folgende Leistungen sind erstattungsfähig:
Folgende Einschlüsse sind bei vielen Angeboten obligatorisch oder können zusätzlich vereinbart werden:
Vereinbarte Incoterms haben wesentlichen Einfluss auf den Gefahrübergang und die Versicherungspflicht während des Transportes. Für eine Leistung innerhalb Ihrer Transportversicherung ist es wichtig, dass die gewählten Incoterms Ihr Interesse ausreichend abbilden. So wird Ihr Transportversicherer einwenden, wenn Sie mit Ihrem Kunden „Ex works/ab Werk“ vereinbaren, dass er nicht leisten muss, da bei Ex works der Kunde das Risiko und die Versicherung selber zu tragen hat. Auch können Incoterms problematisch sein, die den Gefahrübergang, bzw. Versicherungspflicht inmitten der Reise festlegen, wenn unzureichende oder gar keine Shockwatches verwendet werden, da dann eine Beweisnot entstehen kann, wo und wann genau der Schaden eingetreten und insoweit ob die Versicherung des Verkäufers oder des Käufers leistungspflichtig ist.
Das Angebot an Transportversicherungen ist vielfältig. Die für Sie richtige Lösung hängt von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem Bedürfnis ab, die wir mittels ausführlicher Risikoanalyse gemeinsam mit Ihnen erarbeiten. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine Marktanalyse der am Markt verfügbaren Angebote oder schreiben Ihr Risiko mit dem Ergebnis aus, eine auf Sie zugeschnittene Deckung mit einem exzellenten Preis-Leistungsverhältnis zu haben.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage!