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exzellent Versicherungsmakler - Vergleich D&O Versicherung in Garbsen und Region Hannover

D&O Versicherung

Wer entscheidet, trägt Verantwortung und haftet für Fehlentscheidungen. Dies gilt gleichsam für den Geschäftsführer einer GmbH und den Vorstand oder den Aufsichtsrat einer AG und ist im Wesentlichen in § 43 GmbHG und § 93 AktG begründet. Wer im Unternehmen Verantwortung übernimmt und einen Fehler macht, haftet dabei im Zweifel in unbegrenzter Höhe und mit seinem Privatvermögen.

Dies gilt durch die “Gesamtschuldnerische Haftung” auch für Pflichtverletzungen von Kollegen oder für Personen in den entsprechenden Gremien wie Vorstand oder Aufsichtsrat, für letztere auch, da identifizierte Ansprüche im Sinne des Gesellschaftsvermögens gegen Vorstände zwingend geltend zu machen sind. Erfolgt dies nicht, so haften die Aufsichtsratsmitglieder für den Schaden selbst. Dieses Prinzip gilt i.d.R. auch bei mehreren Geschäftsführern untereinander.

Existenzbedrohende Haftungsszenarien drohen insbesondere in der täglichen operativen Arbeit durch z.B. Fehlkalkulationen, Auswahl- und Organisationsverschulden, ungünstige Vertragsschlüsse, sowie nach dem Ausscheiden für Nachhaftung aus vergangenen Fehlentscheidungen, aber auch in der Gründungsphase aufgrund Unterbilanzhaftung. Die Haftungsszenarien steigen für aktuelle und bereits ausgeschiedene Entscheider in Krisenzeiten, in der Prüfer oder gar Insolvenzverwalter ins Spiel kommen, der mittels vorgeworfenen Pflichtverletzungen Zugriff auf das Privatvermögen der Manager zu bekommen versuchen, um die Insolvenzmasse zu vergrößern.

Eine existenzsichernde und effektive D&O Versicherung ist daher unerlässlich. Auch im Sinne der Unternehmen, denn diese können verpflichtet sein, vom Manager einen Ausgleich für die von ihm verursachten Vermögensschäden zu verlangen.

Grundlagen

Die originäre Aufgabe der D&O besteht analog anderer Haftpflichtsparten in der Prüfung der Haftungsfrage, der Zahlung berechtigter Forderungen und der Abwehr unberechtigter Forderungen. Etliche weitere Kostenpositionen sind Gegenstand guter D&O Policen.

Leistungen

Der Versicherer ersetzt den tatsächlich entstanden Vermögensschaden bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und zusätzlich folgende nicht abschließend aufgeführte Kosten innerhalb vereinbarter Entschädigungsgrenzen:

  • Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche,
  • Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Verteidigungskosten,
  • Strafrechtsschutz für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten inkl. Firmenstellungnahme,
  • Umfassender Kreis von versicherten Personen inkl. Prokuristen und sonstige Verantwortliche
  • Unbegrenzte Rückwärtsversicherung,
  • Fortlaufende Deckung bei Neubeherrschung / Liquidation,
  • Zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist für ordentlich ausgeschiedene versicherte Personen,
  • Automatischer Einschluss von Tochterunternehmen,
  • Fremdmandatsversicherung,
  • Reputationsschutz,
  • Weltweiter Versicherungsschutz.

Der richtige Vertrag

Die Angebote an D&O Versicherungen sind zwar überschaubarer als die der gängigeren Sparten, jedoch gilt es, Ihren Bedarf an Versicherungsumfang und Ihr Bedürfnis gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine Marktanalyse der am Markt verfügbaren Angebote oder schreiben Ihr Risiko mit dem Ergebnis aus, eine auf Sie zugeschnittene Deckung mit einem exzellenten Preis-Leistungsverhältnis zu haben.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage!


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