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exzellent Versicherungsmakler - Vergleich Rückrufkostenversicherung in Garbsen und Region Hannover

Rückrufkostenversicherung

Rückrufe müssen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen insbesondere zur Abwendung von Personenschäden durchgeführt werden. Die durch fehlerhafte Produkte entstehenden Personen- und Sachschäden werden durch Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung versichert, bei denen die durch einen Rückruf entstehenden Vermögensschäden nicht gedeckt sind. Für das Risiko der Rückrufkosten brauchen Sie eine zusätzliche Deckung, die Rückrufkostenversicherung. Denn häufig führt der Rückruf zu Schäden in Millionenhöhe und die stetig steigende Zahl von Produktrückrufen stellt die Industrie vor immer größere Herausforderungen, vor allem, aber nicht nur, der Kfz Zulieferer.

Grundlagen

Die Notwendigkeit des Rückrufes eines Produktes besteht sinngemäß immer dann, wenn geschützte Rechtsgüter, z.B. das Leben und die Gesundheit des Endabnehmers oder andere mit dem Produkt in Berührung kommende Dritte unmittelbar durch Produkte erheblich gefährdet sind und sich die Gefahrenlage nicht mit geringem Aufwand beseitigen lässt.

Die Rückrufkostenversicherung leistet demzufolge sinngemäß immer dann, wenn Sie aufgrund eines festgestellten Mangels Ihrer Erzeugnisse oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung eines Personenschadens, ggf. auch eines Sachschadens, in Anspruch genommen werden oder die Kosten, wenn Sie deshalb selbst einen Rückruf durchführen müssen.

Arten der Rückrufkostenversicherung

Die Versicherungswirtschaft bietet zwei Versicherungsmodelle zur Rückrufkostenversicherung an:

  • die Kfz Rückrufkostenversicherung für Kfz-Teile-Zulieferer
  • die Rückrufkostenversicherung für Hersteller sonstiger Produkte- und Handelsbetriebe

Leistungen

Vom Versicherungsschutz umfasst sind je nach vertraglicher Gestaltung folgende Kosten:

die Benachrichtigung der Endverbraucher, belieferte Vertragspartner, wozu auch die Kosten für Aufrufe über die Medien gehören,

  • das Vorsortieren der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse,
  • den Transport der Erzeugnisse zum Versicherungsnehmer oder zu autorisierten Stellen,
  • die Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse, soweit nicht höher als der Austausch,
  • eine ggf. erforderliche Zwischenlagerung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse,
  • die Austauschkosten mangelhafter Erzeugnisse, nicht jedoch die Kosten des Erzeugnisses selbst,
  • den Austausch mangelhafter Einzelteile von Erzeugnissen,
  • die Reparatur mangelhafter Erzeugnisse sowie Ersatz- bzw. Nachrüstmaßnahmen, soweit günstiger als der Austausch,
  • den Transport nach- oder neugelieferter mangelfreier Erzeugnisse zum Ort der Gefahrenabwehr,
  • die Beseitigung bzw. Vernichtung der Erzeugnisse,
  • die Ablauf- und Erfolgskontrolle

Der richtige Vertrag

Zwar gibt es am Markt nur einige Rückrufkostenversicherer, jedoch gilt es, Ihren Bedarf an Versicherungsumfang und Ihr Bedürfnis gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage treten wir an die Anbieter heran, um das günstigste Angebot mit dem Ergebnis zu bekommen, eine auf Sie zugeschnittene Deckung mit einem exzellenten Preis-Leistungsverhältnis zu haben.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage!

 


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