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Rückrufe müssen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen insbesondere zur Abwendung von Personenschäden durchgeführt werden. Die durch fehlerhafte Produkte entstehenden Personen- und Sachschäden werden durch Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung versichert, bei denen die durch einen Rückruf entstehenden Vermögensschäden nicht gedeckt sind. Für das Risiko der Rückrufkosten brauchen Sie eine zusätzliche Deckung, die Rückrufkostenversicherung. Denn häufig führt der Rückruf zu Schäden in Millionenhöhe und die stetig steigende Zahl von Produktrückrufen stellt die Industrie vor immer größere Herausforderungen, vor allem, aber nicht nur, der Kfz Zulieferer.
Die Notwendigkeit des Rückrufes eines Produktes besteht sinngemäß immer dann, wenn geschützte Rechtsgüter, z.B. das Leben und die Gesundheit des Endabnehmers oder andere mit dem Produkt in Berührung kommende Dritte unmittelbar durch Produkte erheblich gefährdet sind und sich die Gefahrenlage nicht mit geringem Aufwand beseitigen lässt.
Die Rückrufkostenversicherung leistet demzufolge sinngemäß immer dann, wenn Sie aufgrund eines festgestellten Mangels Ihrer Erzeugnisse oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung eines Personenschadens, ggf. auch eines Sachschadens, in Anspruch genommen werden oder die Kosten, wenn Sie deshalb selbst einen Rückruf durchführen müssen.
Die Versicherungswirtschaft bietet zwei Versicherungsmodelle zur Rückrufkostenversicherung an:
Vom Versicherungsschutz umfasst sind je nach vertraglicher Gestaltung folgende Kosten:
die Benachrichtigung der Endverbraucher, belieferte Vertragspartner, wozu auch die Kosten für Aufrufe über die Medien gehören,
Zwar gibt es am Markt nur einige Rückrufkostenversicherer, jedoch gilt es, Ihren Bedarf an Versicherungsumfang und Ihr Bedürfnis gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage treten wir an die Anbieter heran, um das günstigste Angebot mit dem Ergebnis zu bekommen, eine auf Sie zugeschnittene Deckung mit einem exzellenten Preis-Leistungsverhältnis zu haben.
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