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Die Wärmepumpe und ihre Versicherungsmöglichkeiten

Wärmepumpen rücken zunehmend in den Fokus, wenn es um energetisches Heizen geht. Der Bedarf steigt stetig, da immer mehr Eigentümer auf effiziente Heizungsanlagen umrüsten wollen oder müssen. Neben den ökologischen Vorteilen sparen Wärmepumpen zudem Energie und somit trotz der anfänglichen Inverstition mittelfristig Geld.

Wärmepumpen werden versicherungstechnisch als Teil der Heizungsanlage betrachtet und sollten im Hinblick auf die teilweise hohen Anschaffungskoten risikogerecht abgesichert werden. Bisher haben sich insbesondere zwei Möglichkeiten am Markt der Versicherung für Wärmepumpen durchgesetzt, auf die wir im Folgenden näher eingehen und unsere Lösung aufzeigen, die wir mit der Wärmepumpenversicherung geschaffen haben.

Eine Lösung ist der Einschluss innerhalb einer Gebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude selbst versichert. Dazu gehören fest verbaute Sachen, so auch die Wärmepumpe als Teil der Heizungsanlage. Allerdings ist der Deckungsumfang der Gebäudeversicherung auf die sogenannten benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser Sturm/Hagel oder auch Elementar beschränkt. Insofern gilt auch für die Absicherung der Wärmepumpen nur dieser eingeschränkte Deckungsumfang. Der einfache Diebstahl z.B. gilt nicht mitversichert.

Ferner besteht die Gefahr einer Deckungslücke innerhalb der Gebäudeversicherung. Denn Wärmepumpen müssen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes nach einem Schaden teilweise verbaut werden, sofern sie nicht schon vor einem Schadenereignis bereits vorhanden waren. In diesem Rahmen sind sie aber nur dann mitversichert, wenn behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen ausreichend gedeckt sind, was marktübergreifend nicht gegeben ist.

Die bisher zweite Lösung ist einen Baustein innerhalb der Gebäudeversicherung, bei der für die Wärmepumpen neben den o.g. benannten Gefahren zusätzlich eine Allgefahrenversicherung vereinbart wird. Sie deckt dann Schäden für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Bei beiden Lösungen allerdings wird durch Anpassung der Versicherungssumme oder den Einschluss des Zusatzbausteines ein Mehrbeitrag entstehen. Zudem wird die Gebäudeversicherung insgesamt schadenbelastet, obwohl der Schaden nur an der Wärmepumpe eingetreten ist, was auch zum Teil zu Beitragserhöhungen führt.

Oftmals ist also die Versicherung von Wärmepumpen innerhalb der Gebäudeversicherung unzureichend.



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